Eine Scheidung ist immer eine Angelegenheit, die allerlei Papierkram mit sich bringt und auch deshalb nicht innerhalb kürzester Zeit vollzogen werden kann. Mit dem sorgfältigen Ausfüllen des notwendigen Fragebogens für einen Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten eindeutig geregelt. Da die während der gemeinsamen Ehejahre erworbenen Rentenansprüche je zur Hälfte geteilt werden, ist dieser Vorsorgeausgleich ein sehr wichtiger Bestandteil für die spätere genaue Berechnung der Höhe der Rentenzahlungen. Auch Beiträge, die während der gemeinsamen Ehejahre in eine private Altersvorsorge oder Rentenversicherung einbezahlt worden sind, werden in den Fragebögen für den Vorsorgeausgleich berücksichtigt und müssen deshalb von jedem Ehepartner wahrheitsgemäß angegeben werden. Das gilt auch, wenn über die Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wurde, in die nur durch den Arbeitgeber Einzahlungen vorgenommen worden sind. Lassen sich Ehepaare scheiden, bei denen ein oder beide Ehepartner als Freiberufler – darunter fallen z. B. Ärzte, Künstler oder Architekten – tätig ist/sind bzw. eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt wurde, müssen auch die finanziellen Aufwendungen für berufsbedingte Versorgungswerke oder andere private Altervorsorgemöglichkeiten in den Fragebögen für den Vorsorgeausgleich mit aufgeführt werden. Lassen sich Eheleute scheiden, bei denen einer oder beide verbeamtet ist/sind bzw. war/en, werden zusätzliche Angaben zur Dauer des Dienstverhältnisses notwendig.
Gerade während der Zeiten der Babypause und der anschließenden Freistellung zur Kindererziehung sind bei den Frauen oftmals keine Einkommen zu verzeichnen. Es wurden von den Müttern keine freiwilligen Einzahlungen in gesetzliche Rentenversicherungen vorgenommen und auch an eine private Altersvorsorge wurde in diesem Alter sehr oft noch nicht gedacht. Deshalb ist das Ausfüllen der Fragebögen für einen ordnungsgemäßen Vorsorgeausgleich auch für Ehepaare mit Kindern so wichtig, damit die Kindererziehungszeiten den Frauen in der späteren Rente keine finanziellen Einbußen bringen. Das Gleiche gilt ebenso für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder bei der Beschäftigung eines oder beider Ehepartner im öffentlichen Dienst, die für jeden Ehepartner getrennt in dem Vorsorgeausgleich aufgeführt werden müssen. Nur durch diese gewissenhaften Angaben in den Fragebögen wird es möglich, bestehende Differenzen während der gesamten Anwartschaften beider Ehepartner gerecht aufzuteilen und auf das Rentenkonto des Ehepartners zu übertragen. Die Ermittlung der Höhe des genauen späteren Rentenbetrages ist allerdings auch durch das Durchführen des Vorsorgeausgleiches nicht möglich. Durch den Vorsorgeausgleich wird der Betrag festgelegt, der durch den Ehepartner ausgeglichen werden muss, der sich zum Zeitpunkt der Scheidung höhere Anwartschaften erarbeitet oder zusätzlich privat geschaffen hat. Durch die wahrheitsgemäßen Angaben in den Fragebögen zum Vorsorgeausgleich kann lediglich der Betrag ermittelt werden, wie hoch die monatliche Rente eines jeden Ehepartners zum Zeitpunkt der Scheidung ausfallen würde. Das bedeutet, dass diese Berechnung nur eine Aussage darüber gibt, wie hoch die monatliche Rentenzahlung ausfallen würde, wenn auch direkt zum Zeitpunkt der Scheidung in die Rente gegangen werden würde.